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Logopädie zählt zur medizinischen Grundversorgung. Die Leistungen sind in den Heilmittelrichtlinien (HMR) dargelegt. Nur ein Arzt kann ein Rezept bzw. eine Verordnung für Logopädie ausstellen.
Ich habe eine Zulassung aller privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Behandlungskosten einer vom Arzt verordneten Sprachtherapie werden von den Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr gelten die gesetzlichen Zuzahlungsbestimmungen von 10 % der Behandlungskosten pro Rezept. Bei chronischen Krankheiten wie z. B. Morbus Parkinson oder Multipler Sklerose kann eine Zuzahlungsbefreiuung bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.